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   BGH, 02.11.1965 - 5 StR 421/65   

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https://dejure.org/1965,5110
BGH, 02.11.1965 - 5 StR 421/65 (https://dejure.org/1965,5110)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1965 - 5 StR 421/65 (https://dejure.org/1965,5110)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1965 - 5 StR 421/65 (https://dejure.org/1965,5110)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten schweren Rückfalldiebstahls und wegen fortgesetzter Hehlerei

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.1957 - 4 StR 73/57

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei ist zulässig

    Auszug aus BGH, 02.11.1965 - 5 StR 421/65
    Die Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen schwerem Rückfalldiebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei hat der Bundesgerichtshof bereits grundsätzlich anerkannt (BGHSt 11, 26; BGH JR 1959, 305).
  • RG, 05.12.1919 - IV 985/19

    Erfordert der Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei die Absicht des Täters, das

    Auszug aus BGH, 02.11.1965 - 5 StR 421/65
    Es ist nicht erforderlich, daß der Täter "die Sachen als Mittel zum weiteren Erwerb, insbesondere zum Erlös von Geld verwerten und sie deshalb zur gewerblichen Weiterveräußerung an sich bringen" wollte (RGSt 54, 184, 185 so auch RG GA 49, 117, 118).
  • BGH, 14.04.1959 - 1 StR 488/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.11.1965 - 5 StR 421/65
    Die Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen schwerem Rückfalldiebstahl und gewerbsmäßiger Hehlerei hat der Bundesgerichtshof bereits grundsätzlich anerkannt (BGHSt 11, 26; BGH JR 1959, 305).
  • BGH, 06.06.1961 - 5 StR 210/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.11.1965 - 5 StR 421/65
    Zwar läßt sich hinsichtlich der vor der Ladentür abgestellten Gegenstände (UA S. 4, 7) noch kein Gewahrsamswechsel feststellen (vgl. 5 StR 210/61 vom 6. Juni 1961; RG JW 1926, 585; RG GA 64, 368, 369).
  • BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69

    Wahlfeststellung hinsichtlich der Verurteilung zu Diebstahl und Hehlerei -

    Sie ist rechtlich zulässig (vgl. BGHSt 11, 26; BGH Urteil vom 2. November 1965 - 5 StR 421/65) und entspricht hier auch dem im Urteil festgestellten Sachverhalt.
  • BGH, 21.12.1965 - 2 StR 485/65

    Wahlfeststellung zwischen gewerbsmäßiger Hehlerei und schwerem Diebstahl bzw.

    Eine Wahlfeststellung zwischen - gewerbsmäßiger - Hehlerei einerseits und einem - schweren - Diebstahl oder mehreren - schweren - Diebstählen andererseits ist zulässig (BGH Urteil vom 2. November 1965 - 5 StR 421/65).
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